Anlässlich der Kontrolle vom 4. Juli 2020 habe die Polizei seine Hündin "Mali" in eine Stresssituation versetzt. Die bedrohliche Kulisse durch das sechs Mann starke Aufgebot, gepaart mit einem aggressiven Tonfall der Polizisten, sei für "Mali" beängstigend gewesen. Verständlicherweise sei der Beschwerdeführer gegenüber den Polizisten aufgebracht gewesen. Einen Angriffsbefehl habe er der Hündin nicht erteilt. Für die "Hausdurchsuchung" hätten die Polizisten über keinen entsprechenden Befehl verfügt. Diese sei nicht wegen der Hundehaltung, sondern einer angeblichen Drohung des Beschwerdeführers gegenüber seinem Vermieter erfolgt.