Seit geraumer Zeit hätten zwischen dem Vermieter und dem Beschwerdeführer Unstimmigkeiten bestanden. Es treffe nicht zu, dass "Paulus" den kleineren Hund nur deshalb nicht schwer verletzt habe, weil die anwesenden Gäste eingegriffen hätten. "Paulus" sei bloss neugierig gewesen und grundlos von einem der anwesenden Gäste zu Boden gedrückt worden. Dass sich der Vorfall anders zugetragen habe als von der Vorinstanz festgestellt, bestätige C., Halterin von "Paulus". -9-