(Vorakten 22). Weiter reichte der Beschwerdeführer am 16. Juli 2020 Belege der Hundetrainerin C. ein ("Richtigstellung", "Iststand-Bewertung" der Hündin "Mali" sowie Bestätigung für den Besuch von fünf Privatlektionen im Zeitraum vom 1. Juni bis 3. Juli 2020 [vgl. Vorakten 21 ff.]). Die vorgelegte Bestätigung äussert sich mitunter zu den Inhalten der durchgeführten und geplanten Hundeschullektionen (vgl. Vorakten 21).