3. 3.1. Der Beschwerdeführer beantragt neben der Aufhebung des Entscheids des DGS vom 23. Februar 2021, dass die Verfügung des Veterinärdienstes vom 27. Juli 2020 sowie dessen vorsorgliche Massnahmen vom 4. Juli 2020 aufgehoben werden (Antrag Ziff. 1). -6-