3. Das gegenüber dem Beschwerdeführer ausgesprochene Verbot, Hunde zu halten sowie Hunde von Drittpersonen in seinem Haushalt oder an einem anderen Ort in Obhut zu nehmen, sei aufzuheben. 4. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen und es sei ihm der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über sämtliche Instanzen zulasten des Beschwerdegegners, eventualiter zulasten des Staates.