6. Die Kosten, die dem Veterinärdienst durch die Beschlagnahme des Hundes entstehen, werden dem Hundehalter A. ab 4. Juli 2020 nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung gestellt. Die geleistete Kaution in Höhe von 2'000.00 SFr. wird dabei berücksichtigt. 7. Die Kosten für die Kontrolle und den administrativen Aufwand des Veterinärdienstes werden dem Hundehalter mit CHF 350.- in Rechnung gestellt.