2. Ab sofort auf unbestimmte Zeit ist es A. verboten, Hunde zu halten sowie Hunde von Drittpersonen in seinem Haushalt oder an einem anderen Ort in Obhut zu nehmen. 3. Sollten von A. weiterhin Hunde gehalten oder in Obhut genommen werden, wird der Veterinärdienst diese auf Kosten des Hundehalters A. beschlagnahmen und an einem geeigneten Ort unterbringen. -3-