3. Mit Schreiben vom 11. Juli 2020 nahm A. zu den Vorwürfen des Veterinärdiensts Stellung. Am 16. Juli 2020 reichte die Hundetrainerin C. Stellungnahmen zuhanden des Veterinärdienstes ein. B. Mit Verfügung vom 27. Juli 2020 ordnete der Veterinärdienst Folgendes an: 1. Die Hündin "Mali" ("Aria"), Malinois, Wurftag: 14. April 2018, Mikrochip- Nummer: aaa wird ab sofort auf Kosten des Hundehalters A. unter Entzug des Eigentums definitiv beschlagnahmt und an einem geeigneten Platz untergebracht.