2. Der Veterinärdienst führte am 4. Juli 2020 in der Wohnung von A. eine Kontrolle durch. Die in der Wohnung angetroffenen Umstände veranlassten den Veterinärdienst, umgehend Sofortmassnahmen zu verfügen, namentlich: vorsorgliche Beschlagnahme der Malinois-Hündin "Mali" unter Entzug des Eigentums, ein Obhuts- und Halteverbot von Hunden sowie eine Kaution von Fr. 2'000.00 zur Sicherung von Forderungen aus der Unterbringung und Pflege der Hündin "Mali". Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Massnahmen wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Gleichzeitig gewährte der Veterinärdienst A. das rechtliche Gehör.