Zwar wurde der Beschwerdeführerin seit Jahren mittels Arztzeugnissen Arbeitsunfähigkeit attestiert, jedoch wurde ihr die beantragte IV-Rente verweigert. Versuche, sie durch die Sozialdienste in den Arbeitsprozess zu integrieren, scheiterten offenbar primär daran, dass die Beschwerdeführerin nicht in der Lage war, ihr Gewicht zu reduzieren und so die Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme zu schaffen (act. 8, Erw. 8.2).