2021 zugestellt (act. 25 f.). Mit Posteingang vom 23. September 2021 leitete das MIKA eine Wegzugsmeldung der Einwohnerkontrolle der Gemeinde V. vom 21. September 2021 an das Verwaltungsgericht weiter, wonach die Beschwerdeführerin per 30. September 2021 im Kanton Zürich Wohnsitz nehmen werde (act. 27). Diese wurde gleichentags an die Beschwerdeführerin zur Kenntnisnahme weitergeleitet (act. 28). Es wurde kein weiterer Schriftenwechsel angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: