act. 107: in V. vom 1. Mai 2019 bis zu ihrem Wegzug in den Kanton Zürich im September 2021 Fr. 1'304.55 pro Monat entspricht rund Fr. 19'500.00). Aufgrund der Sozialhilfeabhängigkeit und Verschuldung der Beschwerdeführerin verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nach vorgängiger Gewährung des rechtlichen Gehörs am 19. Mai 2020 den Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Zugleich bewilligte es der Beschwerdeführerin für das erstinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege und bestellte ihren Rechtsvertreter als unentgeltlichen Rechtsbeistand (MI-act. 163 ff.).