A. Die Beschwerdeführerin ist eine in der Schweiz niedergelassen italienische Staatsangehörige (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 2). Sie wurde 1966 in der Schweiz geboren und hat bis auf einen mehrmonatigen Aufenthalt in ihrem Heimatland im Jahr 1985 ihr ganzes Leben hier verbracht (MI-act. 3 f.). Von 1984 bis 2013 war sie mit einem Landsmann verheiratet. Aus der Ehe gingen drei inzwischen erwachsene Kinder (geb. 1985, 1990 und 1996) hervor (MI-act. 164).