Die Beschwerdeführer 1 und 2 waren bei ihrer Übersiedlung in die Schweiz im Herbst 2019 70 Jahre (Beschwerdeführer 1) respektive 65 Jahre (Beschwerdeführerin 2) alt. Kurz nachdem sie ihren eigenen Angaben zufolge in die Schweiz eingereist waren, verstarb am 23. Oktober 2019 im Vereinigten Königreich ihr Sohn, mit welchem sie von 2011 bis 2019 in Italien zusammengelebt hatten. Nach Erhalt des Einspracheentscheids vom 10. Februar 2021 erlitt der Beschwerdeführer 1 am 14. Februar 2021 einen Herzinfarkt ("Akuter Myokardinfarkt [NSTEMI]"), in dessen Folge er auf der Intensivstation behandelt wurde. Daraufhin wurden ihm am 25. Februar und am 25. Mai 2021 jeweils Stents implantiert (act.