AIG, der zeitgleich mit Art. 42 AIG legiferiert wurde, und im Gegensatz zum Familiennachzug für Angehörige von Personen mit Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. c und e AIG, der per 1. Januar 2019 ins Gesetz eingefügt wurde. - 13 -