2. Den Beschwerdeführern 1 und 2 seien Aufenthaltsbewilligungen zum Verbleib bei der Tochter zu erteilen, die über das schweizerische Bürgerrecht verfügt. 3. Eventuell seien den Beschwerdeführern 1 und 2 Aufenthaltsbewilligungen als Rentner zu erteilen. 4. Subeventuell seien den Beschwerdeführern 1 und 2 Aufenthaltsbewilligungen wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls zu erteilen. 5. Subsubeventuell sei beim Staatssekretariat für Migration die vorläufige Aufnahme der Beschwerdeführer 1 und 2 zu beantragen.