Dabei liessen sie ausführen, sie hätten bis vor kurzem bei ihrem Sohn in Italien gelebt. Als dieser den Wohnsitz nach England habe verlegen können, sei der Haushalt in Italien aufgelöst worden und die Beschwerdeführer 1 und 2 seien vorübergehend in die Schweiz gekommen, wo die Beschwerdeführerin 3 lebe. Nun habe ihr Sohn in England einen Schlaganfall erlitten und sei seither gelähmt, weshalb sie bei der Beschwerdeführerin 3 in der Schweiz bleiben wollten (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 1 [MI-act.] 1 f.; vgl. act. 3, 9). Am darauffolgenden Tag, dem 23. Oktober 2019, verstarb der Sohn der Beschwerdeführer 1 und 2 in England (MI-act. 33).