A. Der 1949 geborene Beschwerdeführer 1 und die 1954 geborene Beschwerdeführerin 2, beide sri-lankische Staatsangehörige, reisten nach eigenen Angaben im Herbst 2019 in die Schweiz ein. Mit Schreiben ihres Rechtsvertreters vom 22. Oktober 2019 ersuchten sie beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zwecks Verbleibs bei ihrer Schweizer Tochter, der Beschwerdeführerin 3. Dabei liessen sie ausführen, sie hätten bis vor kurzem bei ihrem Sohn in Italien gelebt.