Der Aufwand und die Schwierigkeit sind als durchschnittlich einzustufen. Insgesamt erscheint eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.00 sachgerecht. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, vom 24. November 2020 aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung und zu neuem Entscheid an das BVU, Rechtsabteilung, zurückgewiesen.