sowie Inventarauszug "Hecke Nr. J"; allenfalls weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entscheid, den Standort nicht unter Schutz zu stellen), die Durchführung eines Augenscheins sowie der Beizug einer Fachperson, welche sich zu den Lebensraumqualitäten und dem Vorkommen geschützter oder gefährdeter und seltener Tierarten hätte äussern können, erforderlich gewesen. Diese Fachperson hätte im Übrigen auch dazu befragt werden können, ob – unter Annahme, dass es sich um ein schutzwürdiges Biotop handelt – die auf der Mauerkrone der neu zu erstellenden Betonmauer mit Natursteinoptik geplante Reihe Bruchsteinkörbe aus fachlicher Sicht für den Erhalt des Lebensraums einen tauglichen Er-