dem Gemeinderat anwesende Vertreter der Koordinationsstelle für Amphi- bien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch) hielt fest, aus Sicht der Reptilien handle es sich bei der bestehenden Mauer um einen Lebensraum mit verschiedenen Strukturen. Mit dem Ersatz durch eine Betonmauer würde dieser Lebensraum zerstört. Reptilien seien in der Schweiz geschützt (vgl. Vorakten, act. 48 [Beilage 7, S. 3]). Auch diese Ausführungen sind hinsichtlich der Frage, welche Lebensraumqualitäten der Böschung/Mauer tatsächlich zukommen und welche geschützten oder gefährdeten und seltenen Tierarten vorkommen, allgemein gehalten und für die Beurteilung des Falles wenig greifbar.