Die Mauer übernehme auch keine Vernetzungsfunktionen, da keine Lebensräume von Amphibien feststellbar oder geltend gemacht worden seien, welche sich in einer Achse zur Mauer befänden und eine Überwindung der Mauer notwendig machen würden. Auch wenn die bestehende Mauer grundsätzlich eine gewisse Attraktivität für Amphibien und Reptilien aufweise, sei ihr Standort zusammenfassend als weniger bedeutend anzusehen (vgl. angefochtener Entscheid, S. 10). Ob diese Ausführungen und Schlussfolgerungen zutreffen, ist offen und aus fachlicher Hinsicht nicht belegt. Der anlässlich der Verhandlung vor - 13 -