Wie sich die Verhältnisse heute präsentieren bzw. welcher Naturwert die Böschung/Mauer heute hat, wurde bisher nicht vertieft abgeklärt. Die Vorinstanz führte aus, durch die Rodung sei eine stärkere Besonnung der Stützmauer erfolgt, was zu einer Verbesserung des Standorts für Amphibien und Reptilien geführt habe; die stärkere Besonnung habe jedoch auch eine Begünstigung des Bewuchses hervorgerufen, was wiederum zu einer Verminderung der Sonnenplätze geführt habe. Eine wesentliche Veränderung könne darin nicht gesehen werden, da sich die Situation sowohl verbessert als auch verschlechtert habe (angefochtener Entscheid, S. 5 f.).