Dass sich die Verhältnisse verändert haben, ist jedenfalls nicht auszuschliessen, da die Böschung oberhalb der fraglichen Stützmauer seit dem Neubau (im Jahre 2015) der beiden Einfamilienhäuser auf den Parzellen Nr. D und E gerodet wurde und gemäss Akten Hinweise bestehen, dass am fraglichen Standort heute Reptilien (Eidechsen), allenfalls auch Amphibien, vorkommen. Sowohl bei Reptilien als auch bei Amphibien handelt es sich um Tierarten, welche gemäss Anhang 3 NHV i.V.m. Art. 20 Abs. 2 NHV und nach Anhang B i.V.m. § 5 der (kantonalen) Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- - 12 -