Diese Ausführungen deuten darauf hin, dass das fragliche Objekt im Rahmen der letzten Nutzungsplanung geprüft und die Schutzwürdigkeit verneint wurde. Vom Gemeinderat eingereicht wurde dazu der (unleserliche) Grundlagenplan Natur, Landschaft, Kultur vom ______ (welcher namentlich Angaben zum "Inventar Mai 2009" enthält). Nicht bei den Akten liegt dagegen der die "Hecke Nr. J" betreffende Inventarauszug. Namentlich für die Beurteilung der Frage, ob sich seit der Nutzungsplanung 2011 die Verhältnisse verändert haben, könnte dieser Inventarauszug jedoch von Bedeutung sein, da er sich (allenfalls) zu den Verhältnissen und zum Naturwert zum damaligen Zeitpunkt äussert.