Bei der Rechtsanwendung argumentierte sie im Wesentlichen jedoch damit, ein Rückbau der Trockenmauer und die Ausführung der bewilligten Betonmauer führten dazu, dass der Lebensraum der Reptilien und Amphibien zerstört werde; daraus wiederum schloss sie, dass dies zum sicheren Tod der Reptilien und Amphibien führen würde, da diese Tiere an ihren Lebensraum gebunden seien (vgl. Vorakten, act. 16 f.). Mit anderen Worten wurde ausgeführt, dass die Zerstörung des Lebensraums eine Reflexwirkung auf den Artenschutz hat. Im Wesentlichen zielte die Argumentation jedoch auf den Lebensraum für die (geschützten) Reptilien und Amphibien, was die Vorinstanz richtig erkannt hat. Dass Biotop- und