Selbst wenn bei einem Abbruch der Mauer geschützte Reptilien oder Amphibien entdeckt würden, so könnten diese mit Schutzmassnahmen erhalten werden. Das private und öffentliche Interesse an der Sanierung der Mauer sei angesichts des momentanen Zustands der Böschung und der damit zusammenhängenden Gefährdung von Strasse und Liegenschaft als sehr hoch einzustufen (vgl. Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 6 ff.).