müssten für jeden Eingriff in das Biotop die Grundsätze wie "bestmögliche Schonung", Ersatzmassnahmen etc. beachtet werden, was bisher nicht erfolgt sei. Weiter müssten geeignete Vorkehren getroffen werden, damit der Lebensraum auch während der Sanierung bestehen bleibe. Es sei unumgänglich, vor einem Eingriff in ein Biotop den Sachverhalt gründlich zu klären. Eine umfassende Prüfung der Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung des Biotop- und Artenschutzes sei bisher nicht vorgenommen worden, was ein schwerer Mangel sei. Unbegründet seien schliesslich die Erwägungen der Vorinstanz zur Stabilität der Böschung und der Trockensteinmauer sowie die Erwägungen zum Sicherheitsrisiko.