raum als solches nicht erkannt worden sei oder gar keine Beurteilung stattgefunden habe oder diese nicht zureichend gewesen sei. Wenn trotzdem eine Einschätzung der Böschung/Stützmauer stattgefunden habe und diese als nicht schutzwürdig eingestuft worden sei, dann habe sich seit der Beurteilung Wesentliches geändert und die Schutzwürdigkeit wäre aufgrund veränderter Verhältnisse gegeben. Ein baulicher Eingriff in das Biotop mit geschützten Tierarten sei nur unter bestimmten Voraussetzungen und aufgrund einer Interessenabwägung zulässig. Im konkreten Fall sei die Bedeutung des Biotops hoch, das Biotop sei zu erhalten.