II. 1. Umstritten ist der projektierte Ersatz bzw. die Ergänzung der auf den Parzellen Nrn. D und E zur F hin stehenden Stützmauer. Bei der zu ersetzenden Mauer handelt es sich um eine nach Osten ausgerichtete, grösstenteils mit Pflanzen überwucherte Bruchsteinmauer oberhalb derer sich eine Böschung befindet, welche in den letzten Jahren gerodet wurde. Im Jahre 2015 wurde auf den Parzellen Nrn. D und E oberhalb der Stützmauer und der Böschung jeweils ein Einfamilienhaus gebaut. Zudem wurde die Zufahrt zu den Neubauten, welche direkt oberhalb der Böschung liegt, erneuert und ausgebaut.