6. Mit Eingabe vom 10. März 2021 unterstützte der Gemeinderat das Begehren, die beantragte vorsorgliche Massnahme zu bewilligen und einen Teilabschnitt der Böschung / Mauer umgehend zurückzubauen und sichern zu lassen. Alternativ sei es dem Gemeinderat auch sehr wichtig, einen möglichst raschen Entscheid über die Beschwerde zu erhalten. Nach wie vor werde das Verwaltungsgericht gebeten, die Beschwerde vollumfänglich abzulehnen. -4- 7. Die Beschwerdeführerin stellte mit Eingabe vom 15. März 2021 folgendes Begehren: Der Antrag der Beschwerdegegner, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen, sei abzuweisen.