Anlässlich der Sitzung vom 29. Juni 2020 wies der Gemeinderat die Einwendung von A. ab und erteilte der Bauherrschaft die Baubewilligung für das geänderte Projekt, unter verschiedenen Auflagen. B. Auf Beschwerde von A. hin fällte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 24. November 2020 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 175.–, insgesamt Fr. 1'675.–, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.