A. Der Gemeinderat Q. legte vom 21. September bis zum 21. Oktober 2019 das Baugesuch von B. und von C. betreffend Ersatz / Ergänzung einer auf den Parzellen Nrn. D und E stehenden Stützmauer öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben reichte u.a. A. eine Einwendung ein. Im Rahmen des Einwendungsverfahrens schlug die Bauherrschaft u.a. vor, die Mauer aus Betonelementen mit Natursteinoptik zu erstellen und auf der Mauerkrone eine Reihe aus mit Bruchsteinen gefüllten Gabionen zu setzen. Eine Einigung auf diesen Vorschlag kam nicht zustande, die Bauherrschaft hielt jedoch am geänderten Projekt fest und ersuchte den Gemeinderat um dessen Genehmigung.