nur rund ein Jahr nach der Übernahme des Darlehens durch H. vollumfänglich an diesen zurückerstattet werden konnte (vgl. hierzu auch hinten Erw. 4.6). Dieser Umstand führt in Anbetracht des strategisch orchestrierten Ablaufs bzw. des Zusammenhangs zwischen der Darlehensübertragung auf H. und des die M. AG betreffenden Liegenschaftsgeschäfts (vgl. vorne Erw. 4.3) zur natürlichen Vermutung, dass die Darlehensforderung zu keinem Zeitpunkt in ihrem Wert gefährdet war, was H. in seiner Rolle als Initiator bzw. "spiritus rector" (Protokoll K. vom 30. November 2021, S. 20) hat erkennen können und müssen.