Vielmehr lassen der zeitliche Ablauf und die federführende Rolle von H., der in aufeinanderfolgenden Sequenzen in verschiedenen Rollen, konkret: als faktischer Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, beherrschender Darlehensgläubiger der M. AG und Verwaltungsrat der K. AG, in die Geschehnisse involviert war, darauf schliessen, dass es sich um ein geplantes und strategisch ausgelegtes Vorgehen handelte. Von einer zufälligen Aneinanderreihung von Ereignissen kann bei dieser Sachlage nicht gesprochen werden.