Für ihn sei klar gewesen, dass er die Liegenschaft danach weiterverkaufen wolle (zum Ganzen: Protokoll K. vom 30. November 2021, S. 17). Unter diesen Umständen erstaunt es denn auch nicht, dass H. die Finanzierung des Immobilienerwerbs durch die M. AG sichergestellt hat (Protokoll K. vom 30. November 2021, S. 19). Die, wie gesehen, von H. von Beginn an angestrebte Weiterveräusserung der Liegenschaft in U. konnte am 20. Dezember 2013 schliesslich durch den Verkauf derselben an die P. AG für Fr. 4'300'000.00 realisiert werden, woraus der M. AG ein Gewinn von Fr. 1'600'000.00 resultierte.