Wenige Tage nachdem H. am 10. Januar 2013 die Darlehensforderungen gegenüber der M. AG offiziell von der N. AG übernommen hatte – unter Berücksichtigung der Simulation der "dazwischen geschaltenen" Darlehensübernahme durch die N. AG war er gar rund drei Wochen früher Eigentümer – und dadurch bei der M. AG zum beherrschenden und die Geschicke leitenden Gläubiger wurde (vgl. H. Aussage wonach er nach der Darlehensübernahme der einzige bzw. der Hauptgläubiger der M. AG gewesen sei und deshalb habe entscheiden müssen, was weiter zu machen sei [Protokoll K. vom 30. November 2021, S. 17 unten] sowie das eigene Unwissen über die Vorgänge bestätigende Aussagen von I. auf