Des Weiteren spricht auch die Tatsache, dass die angebliche Übernahme der Darlehensforderungen im Jahresabschluss 2012 der N. AG nicht verbucht wurde, klar dafür, dass es sich dabei um ein simuliertes Geschäft handelte. Dasselbe lässt sich daraus schliessen, dass H. gemäss Anhang zum (am 6. August 2013 erstellten) Jahresabschluss 2012 der M. AG in seiner Rolle als Darlehensgläubiger im Umfang des Verlustvortrages per 31. Dezember 2012 einen Rangrücktritt erklärt hatte.