Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Aussage, H. habe die Forderung dann übernommen, da er (J.) selbst keine Zeit gehabt habe, sich vertiefter mit der Materie zu befassen und I. zu helfen (Protokoll A. vom 14. Dezember 2021, S. 17). Denn diese Schilderung widerspricht der vormals von der Beschwerdeführerin gemachten Angabe, J. habe H. angefragt, ob er diese Forderung gegenüber der M. AG (gemeint ist wohl die Gesamtforderung von Fr. 1'130'000.00) übernehmen könne, weil er den investierten Betrag von Fr. 300'000.00 für ein unerwartetes anderes Engagement wieder benötige (Replik im Rekursverfahren vom 13. September 2018, S. 7 Rz. 9).