Dass mit der Bezeichnung "mein Mandant" J. gemeint sein könnte, was mit dessen Aussage suggeriert werden könnte, er habe das Schreiben in Zusammenarbeit mit einem Treuhänder oder Anwalt verfasst, scheint aufgrund der Unterzeichnung des Dokuments durch J. persönlich ausgeschlossen. Vielmehr ist aufgrund der genannten Umstände davon - 14 - auszugehen, dass mit der Bezeichnung "mein Mandant" eine dritte Person gemeint war.