Anlässlich der Verhandlung vom 14. Dezember 2021 konnte der Geschäftsführer der N. AG, J., die Gründe für die Wahl dieser Formulierung nicht plausibel erklären; stattdessen reagierte er defensiv und warf dem befragenden Vorsitzenden vor, dieser wolle ihn wegen seiner Deutschkenntnisse in Frage stellen (Protokoll A. vom 14. Dezember 2021, S. 14 f.). Dass mit der Bezeichnung "mein Mandant" J. gemeint sein könnte, was mit dessen Aussage suggeriert werden könnte, er habe das Schreiben in Zusammenarbeit mit einem Treuhänder oder Anwalt verfasst, scheint aufgrund der Unterzeichnung des Dokuments durch J. persönlich ausgeschlossen.