Aussagen G. in der Verhandlung vom 30. November 2021 betreffend die K. AG [nachfolgend: Protokoll K. vom 30. November 2021], S. 31). Schliesslich gab G. selbst zu Protokoll, dass er über die finanzielle Schieflage der M. AG Bescheid wusste (Protokoll K. vom 30. November 2021, S. 32). Wie erwähnt, war G. im damaligen Zeitpunkt faktisches Organ der Beschwerdeführerin, weshalb unter den geschilderten Umständen entgegen den Angaben in der Beschwerdeschrift davon auszugehen ist, dass die Beschwerdeführerin hinreichend Kenntnis davon hatte, dass die M. AG bereits im Zeitpunkt der Darlehensbegebung am 1. November 2010 finanziell angeschlagen war. Nicht glaubhaft ist aus denselben Gründen die