4. 4.1. Das Verwaltungsgericht führte am 30. November 2021 eine Beweisverhandlung durch. Befragt wurden neben E. als Verwaltungsratspräsident der Beschwerdeführerin auch H. und G. in ihrer Rolle als faktische Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Aus terminlichen Gründen führte der Instruktionsrichter zwecks Befragung von J. (Inhaber und Verwaltungsratspräsident der N. AG), I. (Inhaber, Geschäftsführer und einziger Verwaltungsrat der M. AG) und H. (als Zeuge) am 14. Dezember 2021 eine zweite Beweisverhandlung durch.