E. 1. Mit Eingabe vom 8. März 2021, mit welcher gleichzeitig für die K. AG (vgl. WBE.2021.74) Beschwerde betreffend das Steuerjahr 2013 eingereicht wurde, erhob die A. AG in Bezug auf Kantons- und Gemeindesteuern 2012 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: 1. Die angefochtenen Entscheidungen des Spezialverwaltungsgerichts seien aufzuheben. 2. [Antrag betreffend K. AG] 3. Die Veranlagung der A. AG für das Jahr 2012 sei um den aufgerechneten Betrag von CHF 525'000.00 zu reduzieren. Je unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Aargau.