Im Veranlagungsentwurf vom 6. Juni 2016 wurde zudem eine dem unterbreiteten Vorschlag entsprechende Veranlagung in Aussicht gestellt, sollte die eingeräumte Frist von 20 Tagen für allfällige Fragen unbenutzt verstreichen. 2. Am 11. Oktober 2016 fand eine Besprechung des KStA JP, mit dem früheren Vertreter der Schwestergesellschaften A. AG und K. AG betreffend die im Veranlagungsentwurf vom 6. Juni 2016 angekündigten Veranlagungen statt.