B. 1. Das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), führte bei der A. AG sowie deren Schwestergesellschaft, der K. AG, am 5. und 6. April 2016 eine Revision betreffend die Steuerperioden 2012, 2013 und 2014 durch und erstellte in der Folge einen vom 6. Juni 2016 datierten Veranlagungsentwurf. Dieser sah betreffend die A. AG eine Aufrechnung vor, welche wie folgt umschrieben wurde: Forderungsabschreibung Gemäss beiliegendem Berechnungsblatt beträgt die Aufrechnung im Jahr 2012 CHF 525'000.00. Eine entsprechende Steuergutschrift in Form einer 20%igen Minusreserve in Höhe von CHF 105'000 haben wir Ihnen hierfür gewährt.