2.6. Gemäss Forderungskaufvertrag vom 10. Januar 2013 übertrug die N. AG die Forderung gegenüber der M. AG von Fr. 1'130'000.00 inkl. Zinsen und Kosten sowie sämtlichen Nebenkosten für Fr. 300'000.00 auf H., welcher sich verpflichtete diesen Betrag per 15. Januar 2013 zu überweisen. Die Forderungszession erfolgte gemäss entsprechender Urkunde am 11. Januar 2013. Wie vereinbart, überwies H. mit Valuta vom 15. Januar 2013 den Betrag von Fr. 300'000.00 an die N. AG. Gemäss Anhang zum -4- Jahresabschluss 2012 der M. AG erklärte H. im Umfang des Verlustvortrages des Jahresverlustes per 31. Dezember 2012 einen Rangrücktritt.