2.4. Mit Forderungskaufvertrag vom 20. Dezember 2012 (überschriebene Datierung: 20. November 2012) und vom gleichen Tag datierender Zessionserklärung übertrug die A. AG der N. AG die Darlehensforderung gegenüber der M. AG von Fr. 700'000.00 inklusive Kosten und Zinsen sowie sämtlichen Nebenrechten. Als Gegenleistung wurde eine Zahlung von 25% des Forderungsbetrages per 28. Dezember 2012 vereinbart, vorbehältlich eines vorher eintretenden Konkurses der M. AG. Die Überweisung von Fr. 175'000.00 an die A. AG erfolgte am 27. Dezember 2012, worauf diese im Konto "2470 Darlehen L. AG" gleichentags eine entsprechende Haben-Buchung vornahm.