J., an die A. AG. Darin wurde vorab dargelegt, die N. AG sei während mehrerer Jahre eine Partnerin der Gesellschaft des Herrn I. gewesen. Daraus sei auch eine persönliche Freundschaft der Gesellschafter entstanden. Zu betonen sei allerdings, dass weder ein Gläubiger- noch ein Schuldnerverhältnis zur M. AG bestehe. Sodann wurde auf die angespannte finanzielle Lage der M. AG eingegangen sowie die, nach Ansicht des Unterzeichneten, wenig erfolgsversprechenden Aussichten auf eine Sanierung durch einen geordneten Verkauf der Aktiven bzw. durch einen Nachlassvertrag.