2. 2.1. Mit Vertrag vom 1. November 2010 gewährte die A. AG der damaligen L. AG (umfirmiert per 16. April 2013 in M. AG; nachfolgend einheitlich mit M. AG bezeichnet) ein unbefristetes Darlehen über "maximal" Fr. 700'000.00 zu einem jährlich per 31. Dezember zu leistenden Darlehenszins von 1.0 %. Für den Verzugsfall wurde ein Verzugszins (inkl. Darlehenszins) von 8 % p.a. vereinbart. Gemäss Darlehensvertrag sollte der geliehene Betrag der "Finanzierung der erforderlichen Anschaffungen für die Durchführung von Rennsportevents (Rennbesuche und TrackDays) für Unternehmen (Kader- und Kundenanlässe)" dienen.